Ein Blick auf Europas Wälder

Der Wald hat mehrere Funktionen: er dient als Inspiration und Naherholungsgebiet für Menschen, er liefert den vielfältigen und nachwachsenden Rohstoff Holz, er bietet ein Zuhause für Tiere und Pflanzen und hilft, den Klimawandel zu bekämpfen indem er CO2 absorbiert. Darüber hinaus ist er eine wichtige Einkommensquelle für viele Menschen.

Ungefähr fünf Prozent der weltweiten Waldfläche befindet sich in Europa (Russland ausgenommen). Das entspricht einer Gesamtfläche von 215 Millionen Hektar, davon 11,4 Millionen in Deutschland und vier Millionen in Österreich. Die Wälder in Europa sind die einzigen, die in den letzten zwanzig Jahren stetig gewachsen sind. Das ist der jahrzehntelangen nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder zu verdanken. Zu den häufigsten Baumarten in Europas Wäldern zählen die Fichte, Kiefer, Buche und Eiche.

Wem gehört der Wald?

In Deutschland befindet sich etwa die Hälfte der Waldfläche, größtenteils in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in Privateigentum. Rund dreißig Prozent besitzen die Länder und circa zwanzig Prozent gehört zum Körperschaftswald. Ein einstelliger Prozentanteil steht im Eigentum des Bundes. In Österreich ist der Anteil der Wälder in Privateigentum mit etwa achtzig Prozentnoch höher. Circa zwanzig Prozent sind öffentliche Wälder, die einerseits der Republik Österreich und andererseits zu einem geringen Prozentsatz den Ländern und Gemeinden gehören. Zehn Prozent der staatlichen Wälder werden wiederum von der Österreichischen Bundesforste AG bewirtschaftet, für die Nachhaltigkeit oberste Priorität hat. Das bedeutet im Zusammenhang mit nachhaltiger Waldwirtschaft, dass nicht mehr Holz verbraucht wird, als nachwachsen kann.

Wer schützt den Wald?

Damit der Wald auch für die zukünftigen Generationen erhalten bleibt, wurden zahlreiche Gesetze zu seinem Schutz verabschiedet. Österreich hat zum Beispiel eines der strengsten Forstgesetze weltweit. In Deutschland gibt es seit 1975 das Bundeswaldgesetz und die verschiedenen Waldgesetze der Länder. Zusammen geben sie vor, wie der Wald zu behandeln ist. Diese Gesetze regeln zum Beispiel wann und wie der Wald wiederzubewalden ist sowie Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und wann ein Wald der Erholung dient und daher von der Öffentlichkeit benutzt werden darf. 

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