EU - Kommission will Einwegplastik vom Markt nehmen

Die EU hat das Problem des Plastikmülls erkannt und will Einwegplastikprodukte durch umweltfreundliche Alternativen ersetzen.

Vielen Einwegplastik-Produkten geht es bis spätestens 2021 in der EU an den Kragen. Für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Kaffee-Rührstäbchen und Luftballonstäbe dürfen ab dann keine Kunststoffe mehr verwendet werden. Bei anderen Einwegprodukten wie Feuchttüchern und Damenhygieneprodukten setzt die EU auf eine Kennzeichnungspflicht von Einwegplastik. Mit diesen Änderungen ebnet die EU Einwegplastik-Richtlinie umweltfreundlichen Alternativen den Weg.

Stimmen zur EU-Plastikverordnung

Frans Timmermans, in der damaligen Kommission der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident, erklärte bei der Präsentation des Vorhabens die Ziele wie folgt: „Diese Kommission hat versprochen, sich ambitioniert den großen Fragen zu widmen und den Rest den Mitgliedstaaten zu überlassen. Plastikmüll ist zweifellos ein großes Problem und die Europäer müssen mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, denn der Plastikmüll landet letztlich in unserer Luft, unseren Böden, unseren Ozeanen und unserem Essen. Die heutigen Vorschläge sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, die dazu führen werden, dass wir in unseren Supermärkten weniger Einwegplastik vorfinden werden. Wir werden einige dieser Artikel aus den Regalen verbannen und sie durch sauberere Alternativen ersetzen, sodass den Menschen ihre Lieblingsprodukte weiterhin zur Verfügung stehen.“

Unterstützt wurde er dabei durch Jyrki Katainen, damals in der Kommission zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit: „Kunststoffe sind sehr praktisch, aber wir müssen sie verantwortungsbewusster einsetzen. Einwegplastik ist keine wirtschaftlich oder ökologisch intelligente Lösung. Die heutigen Vorschläge werden Unternehmen und Verbrauchern den Übergang zu nachhaltigen Alternativen erleichtern. Dies ist eine Chance für Europa, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem wir neue Produkte auf den Markt bringen, nach denen die Nachfrage in der Welt in den nächsten Jahrzehnten groß sein wird, und indem wir unsere wertvollen und begrenzten Ressourcen wirtschaftlich sinnvoller nutzen. Unsere Zielvorgabe für die Sammlung von Kunststoffflaschen wird außerdem dazu beitragen, dass die für eine expandierende Kunststoffrecyclingindustrie erforderlichen Mengen zusammenkommen.“

Inhalt der EU-Plastikverordnung

Die neuen Vorschriften sehen Folgendes vor:

  • Verbot von Kunststoff in bestimmten Produkten: Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen. Das Vermarktungsverbot soll für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe und Feuchttücher mit Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.
  • Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden. Dies können sie erreichen, indem sie nationale Ziele für die Verbrauchsminderung festsetzen, die Verfügbarkeit alternativer Produkte in den Geschäften verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen. Die Industrie wird auch Anreize erhalten, für diese Produkte weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln.
  • Zielvorgaben für die Sammlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme.
  • Kennzeichnungsvorschriften: Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält. Dies wird für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.
  • Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher für die negativen Auswirkungen einer unsachgemäßen Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.

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