„Biologisch Abbaubar“ – Diese Worte sind aktuell in aller Munde, doch was bedeuten sie genau? Und warum spielt die biologische Abbaubarkeit derzeit so eine große, gesellschaftliche Rolle?
Biologische Abbaubarkeit:
Unter biologischer Abbaubarkeit wird das Vermögen eines Materials bezeichnet, biologisch - also durch Lebewesen oder Enzyme - zersetzt zu werden. Ein Material gilt als biologisch abbaubar, wenn es sich durch Mikroorganismen, wie Bakterien oder Pilze in H2O, CO2/CH4, Energie und Biomasse zersetzen lässt. Umweltbedingungen wie Temperatur oder Feuchtigkeit, aber vor allem die Zeit sind Faktoren, die bei diesem Prozess mitwirken und dementsprechend für einen schnellen oder langsameren Abbau eines Materials verantwortlich sind.
In der Praxis wird der Begriff jedoch oft bewusst unpräzise verwendet. Denn grundsätzlich sind viele Materialien biologisch abbaubar, der gravierende Unterschied ist allerdings der Zeitfaktor. Daher sollte der Begriff der „biologischen Abbaubarkeit“ eigentlich immer unter Angabe der Medien, der Zeitspanne und den Umweltbedingungen, in denen der Abbauprozess stattfindet, verwendet werden. Besser wäre es noch, wenn er nur an Produkte vergeben wird, die „schnell biologisch abbaubar“ sind (zB für Produkte die innerhalb von 6 Monaten im Meerwasser zersetzt sind).
Biologische Abbaubarkeit vs. Kompostierbarkeit:
„Biologische Abbaubarkeit“ wird häufig mit „Kompostierbarkeit“ gleichgesetzt. Dabei ist „Biologische Abbaubarkeit“ nur ein Teil der „Kompostierbarkeit“. Das bedeutet, dass kompostierbares Material, wie beispielsweise Bio-Abfall, in definierter Zeit sicher zersetzt wird. Der dabei entstehende „Kompost“ ist für die Umwelt unbedenklich und kann zur Verbesserung und Düngung des Bodens in der Landwirtschaft oder im Garten eingesetzt werden. Auch hier spielen äußere Umwelteinflüsse wie Wasser, Sauerstoff und Temperatur eine tragende Rolle für die Geschwindigkeit, in der der Kompost entsteht.
Auch für die Kompostierbarkeit gibt es verschiedene Messmethoden. Die europäische Standard-Prüfnorm heißt EN 13432, dabei werden Grenzwerte für potentiell gefährliche Substanzen festgelegt und biologische Tests zur Beurteilung des Pflanzenwachstums gemacht. Als kompostierbar gilt ein Material nur dann, wenn es die Anforderungen an die Kompostierbarkeit in Bezug auf biologische Abbaubarkeit in einer gewissen Zeit und nach bestimmten Kriterien der Ökotoxizität erfüllt (z.B. wenn 90% des Materials relativ oder absolut zu einer Referenz innerhalb von 6 Monaten bei einer bestimmten Temperatur zersetzt werden).
Es wird dabei unterschieden zwischen
Gartenkompost
(unkontrollierte Bedingungen und bei ca. 28°C)
und
Industriekompost
(kontrollierte Bedingungen unter erhöhter Temperatur bei ca. 58°C)
Ist eine Kompostierung eines per se biologisch abbaubaren Materials nicht möglich, können die Endprodukte unter Rückgewinnung der darin enthaltenen Energie verbrannt werden. Da kompostierbare Produkte aus natürlichen Polymeren bestehen, sind sie bei der Verbrennung klimaneutral, d.h. es wird nur die Menge an CO2 freigesetzt, die z.B. in der Pflanze zuvor gespeichert wurde.
Quelle & weiterführende Informationen:
- https://biobagworld.com/de/umwelt/biologisch-abbaubar-und-kompostierbar/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Biologische_Abbaubarkeit
- http://www.bioplastics.ch/EN-13432.pdf
- https://www.alpenverein.at/tk-innsbruck_wAssets/docs/Verrottungstabelle-filled.pdf
- https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/So-lange-braucht-unser-Abfall-um-in-der-Natur-zu-verrotten-id55066971.html