Kennzeichnungspflicht für Einwegplastik

Mit der Einwegplastik-Richtlinie bezieht die EU klar Stellung und beschließt: Es muss sich endlich etwas ändern, damit wir unsere Umwelt schützen können. Dazu gehört auch eine einheitliche Kennzeichnung von Einwegplastik in Feuchttüchern oder Damenhygieneartikel. Für Konsumentinnen und Konsumenten muss erkenntlich sein, wie Produkte zu entsorgen sind und ob sie Einwegplastik enthalten.

Bereits Mitte 2019 hat die EU den Umgang mit Einwegplastik in einer umfassenden Richtlinie neu definiert. Vorab wurden dazu insgesamt zehn Einwegplastik-Produkte identifiziert, die mit einem insgesamt 70%igen Anteil am Plastikmüll den Großteil in unseren Meeren und an den Küsten ausmachen. Durch eine Reihe politischer Maßnahmen wie Marktbeschränkungen, Kennzeichnungsvorschriften und Konsumreduktionszielen soll der Verschmutzung nun Einhalt geboten werden. Mehr dazu HIER.

Mit im Fokus: Feuchttücher und Damenhygieneprodukte

Damenhygieneprodukte und Feuchttücher gehören zur Liste jener zehn Einwegplastik-Produkte, die im Fokus der EU stehen. Denn viele dieser Produkte enthalten erdölbasierte Kunststofffasern, die die Umwelt bei falscher Entsorgung belasten. Beim „Beach Clean“ der Marine Conservation Society fanden Freiwillige pro Kilometer Strand durchschnittlich 35 Feuchttücher beziehungsweise deren Überreste.

Kennzeichnungspflicht für Hersteller ab Juli 2021

Ab Juli 2021 müssen Feuchttücher und Damenhygieneartikel einheitlich gekennzeichnet werden: Konsumentinnen und Konsumenten sollen auf der Verpackung schnell erkennen können, ob Produkte Einwegplastik enthalten und wie diese richtig entsorgt werden. Die EU-Richtlinie sieht zusätzlich eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu Sensibilisierungsmaßnahmen vor, durch die das Bewusstsein für die Herausforderungen rund um Einwegplastikmüll geweckt werden sollen. Mit Dezember 2024 gibt es dann auch eine erweiterte Produzentenverantwortung: Hersteller von Feuchttüchern werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung herangezogen.

VEOCEL™: Jetzt schon eine gute Wahl

Wer jetzt schon auf erdölbasiertes Einwegplastik  bei Feuchttüchern verzichten will, kann auf Tücher mit VEOCEL™ Fasern zurückgreifen. VEOCEL™ Fasern werden aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz hergestellt und sind binnen weniger Wochen in Wasser, Erde und Kompost vollständig biologisch abbaubar. Das VEOCEL™ Logo auf der Verpackung gibt Konsumentinnen und Konsumenten  Orientierung, noch bevor die Kennzeichnungspflicht in Kraft tritt: Denn wo das VEOCEL™ Logo drauf ist, sind nur biologisch abbaubare Cellulosefasern drin.

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