Wer seinen täglichen Einkauf genauer unter die Lupe nimmt, hat sie auf der einen oder anderen Verpackung wahrscheinlich schon entdeckt – die neue und wichtige Kennzeichnung „contains plastic“. Der Hintergrund: Seit 3. Juli 2021 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Einwegkunststoff-Richtlinie oder Single-Use Plastics Directive (SUPD) der Europäischen Union in nationalen Verordnungen umzusetzen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Kunststoff in manchen Produkten ganz verboten wurde oder Produktverpackungen auf die Verwendung von Plastik im jeweiligen Produkt hinweisen müssen. Wir haben uns angesehen, welche Produkte das betrifft, wie es um die Umsetzung steht und wie viel erdölbasiertes Plastik wir – nach wie vor – unbewusst mitkaufen.
„Contains Plastic“: Die Kennzeichnung für mehr Bewusstsein
In den entlegensten Orten der Welt finden wir sie vor: Rückstände von Kunststoff, oft in Form von Mikroplastik. Die grassierende Plastikverschmutzung unseres Planeten führte dazu, dass die Europäische Union im Juli 2019 die Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD) verabschiedete. Die Richtlinie war ein erster Schritt zur Einschränkung von Einwegmaterialen. Rund zwei Jahre später müssen die Mitgliedsstaaten Taten folgen lassen – nun gilt es, die Richtlinie auch tatsächlich umzusetzen.
Einschränkungen und Kennzeichnungen
So sind seit Juli 2021 im europäischen Raum bestimmte Kunststoffeinwegprodukte, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt, verboten. Es geht hierbei sowohl um herkömmliche erdölbasierte Kunststoffe als auch um Biokunststoffe. Betroffen sind u.a. Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen oder Becher und Essensbehälter aus Styropor. Ebenso müssen Hersteller seitdem über die negativen Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung informieren - umgesetzt werden soll dies in Form von leicht verständlichen Piktogrammen. Ohne eine solche Kennzeichnung, dürfen die jeweiligen Produkte nicht mehr in Umlauf gebracht werden.
Wie es um die Umsetzung steht
Neu ist unter anderem das Piktogramm mit der Aufschrift „Produkt enthält Kunststoff“. Diese Kennzeichnung ist mittlerweile auf sämtlichen Verpackungen von Tabakwaren, Getränkebechern, Speisenbehältern, aber auch auf den Verpackungen von Monatshygieneartikeln und Feuchttüchern vorzufinden. Das Piktogramm soll darüber informieren, dass das Produkt in der Verpackung erdölbasierten Kunststoff oder Plastik enthält. Für uns ist klar: #ItsInOurHands! Ein aktives Hinschauen auf Verpackungen unserer Lieblingsprodukte ist wichtig, um uns immer wieder bewusst zu machen, wie viele der Produkte, die wir tagtäglich kaufen, erdölbasierten Kunststoff beziehungsweise Plastik enthalten.
Als KonsumentInnen haben wir durch diese Information die Möglichkeit, mit unserem Einkaufsverhalten – wie etwa die gezielte Wahl von Produktalternativen – positiv auf die Plastikkrise einzuwirken. Die auf Holz basierenden, vollständig biologisch abbaubaren und kompostierbaren VEOCEL™ Cellulosefasern sind eine solche nachhaltige Alternative – und damit ein zukunftsweisender Gegenentwurf zu herkömmlichen erdölbasierten Kunststoffen in Feuchttüchern und vielen anderen alltäglichen Hygieneprodukten für Babypflege, Kosmetik oder Haushalt.
QUELLE & WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
https://www.global2000.at/einwegplastik-richtlinie
https://www.circularfutures.at/themen/kunststoffe/single-use-plastics/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0904&from=DE